Die Betriebshaftpflichtversicherung – Was ist das?
April 28th, 2011 von
Bernd
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung werden Haftpflichtansprüche abgedeckt, die durch die Betriebstätigkeit eines Unternehmens entstehen können. Unberechtigte Forderungen weist die Versicherung zurück, wodurch sie als passive Rechtsschutzversicherung wirkt. Es sind sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter versichert.
Leistungen und Versicherungsumfang

Für Unternehmen, die mit Gefahrgut arbeiten, ist die Betriebshaftpflicht vorgeschrieben. - © Oliver Moosdorf/PIXELIO
Für eine Betriebshaftpflicht besteht teilweise eine gesetzliche Pflicht, zum Beispiel bei Firmen, die mit Gefahrgut arbeiten und im Falle eines Schadens keinesfalls in der Lage wären, Ersatz zu leisten. Die Versicherung stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen auf Schadenersatz frei und prüft die Ansprüche auf eigene Kosten. Der Schutz gilt ausdrücklich für Schäden, nicht für Vertragsverletzungen bei der gewöhnlichen wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens. Ein Beispiel: Ein Zulieferer vertreibt an den Abnehmer unzulängliche Teile, die den Wert der Produktion mindern. Daraus entstehen zivilrechtliche, aber keine Haftpflichtansprüche. Entsteht jedoch durch eines der Teile ein Schaden (Personen- oder Vermögensschaden), wird es ein Haftpflichtfall. Der Schadenersatz durch die Versicherung erfolgt an den Geschädigten, es sei denn, durch Aufrechnung ist die Schadenersatzforderung erloschen. Dann erhält der Versicherungsnehmer die Leistung. Bei arbeitsteiligen Herstellungsvorgängen ist das üblich. Es sind der Unternehmer oder die Unternehmensgesellschaft und alle Mitarbeiter für ihre berufliche Tätigkeit innerhalb des Betriebes versichert. Die versicherten Risiken sind nur diejenigen, die der Versicherungsnehmer angibt, neu hinzukommende Risiken – die beispielsweise bei einer Geschäftserweiterung entstehen können – sind auch durch eine Vorsorgeversicherung vorläufig abgedeckt, müssen aber nachgetragen werden.
Besonderheiten der Betriebshaftpflicht
Aufgrund der Spezifik jedes einzelnen Betriebes muss der Versicherungsnehmer die Risiken und den Umfang der erforderlichen Versicherung bei Vertragsabschluss angeben. Kommen Risiken neu hinzu – etwa durch eine Geschäftserweiterung – gilt für diese eine vorläufige Vorsorgeversicherung. Sie müssen aber in der Police nachgetragen werden. Für die Betriebshaftpflicht gibt es daher besondere Bedingungen wie den Auslandsschutz sowie den Schutz von im Gewahrsam befindlichen Sachen wie zum Beispiel Leasingfahrzeugen, aber auch Gebäudegrundstücken. Die Regelungen zu Bearbeitungsschäden sind ebenfalls für die Betriebshaftpflicht speziell formuliert. Bei Produktionsprozessen, die in einzelnen Stufen ablaufen – wie im obigen Beispiel beschrieben – wird die Haftpflicht häufig auf die erste Produktionsstufe zurückverlagert, die sich erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt sieht. Da aus der Produktherstellung insbesondere Vermögensschäden hervorgehen können, die eine allgemeine Betriebshaftpflicht nicht versichert, empfiehlt sich zusätzlich eine Produkthaftpflichtversicherung.
Geschrieben in Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht |
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